Im Bereich des Verkehrsrecht widmet sich Rechtsanwalt Feddersen in erster Linie der Verfolgung von Ansprüchen seiner Mandanten aus Verkehrsunfällen, beziehungsweise der Abwehr solcher Ansprüche gegenüber seinen Mandanten. In diesem Zusammenhang hilft Rechtsanwalt Feddersen Ihnen dabei, Ihr Unfallfahrzeug begutachten zu lassen und zusammen mit einem Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen eventueller Personenschäden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Hierbei sind besonders Fragen wie Nutzungsausfallschaden oder Mietwagen, Reparatur oder Totalschaden sowie gegebenenfalls ein Mitverschulden zu prüfen. Da der Gegner bei solchen Rechtsstreitigkeiten immer die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist, deren Mitarbeiter sich tag-täglich mit der Abwehr von Ansprüchen auseinandersetzen, ist eine anwaltliche Beratung stets zu empfehlen, um nicht am Ende auf einen Teil seiner Ansprüche zu verzichten.

Zum zivilrechtlichen Verkehrsrecht gehört aber auch der Handel/Erwerb von Autos und deren Reparatur.

Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts verteidigt Rechtsanwalt Feddersen seine Mandanten gegen den Vorwurf von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, der Benutzung von Mobiltelefonen und ähnlichem. Hierzu gehört auch die Verhandlung mit Ordnungsbehörden über die Einstellung des Verfahrens oder die Einschränkung der Rechtsfolge (Geldbuße, Fahrverbot). Insbesondere bei Pendlern und Berufskraftfahrern kann eine anwaltliche Beratung/Vertretung weiteren Ärger mit dem Arbeitgeber wie einer Abmahnung oder einer Kündigung ersparen, wenn seitens der Ordnungsbehörden auf ein Fahrverbot verzichtet wird.