Für die Angestellten im öffentlichen Dienst gelten weitestgehend dieselben Regelungen, wie für alle Arbeitnehmer. Wesentliche Bedeutung für das Arbeitsverhältnis haben dabei die für den öffentlichen Dienst geschlossenen Tarifverträge. Je nach Arbeitgeber gilt entweder der TVöD-Bund für Bundesangestellte, der TVL für Landesangestellte oder der TVöD-VKA für Kommunalbeamte. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Beschäftigten noch die einschlägigen Versorgungstarifverträge und die behördeninternen Dienstvereinbarungen, die zwischen Personalräten und Arbeitgebern geschlossen werden.

Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Beschäftigung (siehe Arbeitsrecht -> Arbeitnehmer), stellen die häufigsten Konfliktpunkte zwischen Arbeitgeber und Angestellten im öffentlichen Dienst die Themen der Eingruppierung, der leidensgerechten Beschäftigung und der Diskriminierung/des Mobbings dar. Da insbesondere im Fall der Eingruppierung und der Diskriminierung/des Mobbings für eine Erfolgsaussicht bei Gericht ein gewisser Umfang an Dokumentation notwendig ist, empfiehlt es sich hier, bereits frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Außer den TVöD- und TVL-Angestellten gibt es noch einige Sonderformen von Beschäftigungsverhältnissen wie DO-Angestellte oder Planstelleninhaber an einer Ersatzschule. Auch wenn es sich bei beiden Beschäftigungsformen um Arbeitsverhältnisse handelt, so gelten für Sie die beamtenrechtlichen Vorschriften entweder entsprechend oder unmittelbar.